Aktuelles
Vorstandsratssitzung 2025
Was genau passiert bei einer Vorstandsratssitzung und wofür ist sie da?
Die Vorstandsratssitzung findet einmal im Jahr statt jeweils für die Vereinsvorstände in Hamm und Kreis Unna. Hier werden Erfahrungen ausgetauscht, Herausforderungen angesprochen und Neuerungen aus dem Bezirks- bzw. Landesverband weitergegeben. In diesem Jahr trafen sich die Vereinsvorstände in den Kleingartenanlagen Neuland (Hamm) am 11.10.25 und Im Krähenwinkel (Kreis Unna) am 25.10.25 für einen gemeinsamen Austausch.
Michael Ludwig eröffnete die Sitzungen und begrüßte die jeweils ca. 20 Teilnehmenden. Er übergab das Wort an die Geschäftsführerin des Landesverbands Westfalen Lippe der Kleingärtner e. V. Karoline Podchull-Giesebrecht. Sie stellte sich kurz vor und berichtete davon, dass der Landesverband zukünftig die Bereiche Versicherungen im Kleingartenwesen und Digitalisierung verstärkt angehen werde. Positiv angetan war sie davon, dass wir, mit der Einladung von Denny Brose als Versicherungsfachmann, das Angebot des Landesverbandes nutzen, den Verbänden Fachthemen näher zu bringen. So werde die Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bezirksverband gefördert.
Denny Brose brachte den Teilnehmenden das - doch zum Teil sehr trockene - Thema Versicherungen im Kleingartenwesen näher. Anhand von Praxisbeispielen und seiner Expertise hat er die wichtigsten Aspekte vermittelt. Es wurden seitens der Vorstände viele Fragen gestellt, was deutlich gezeigt hat, dass beim Thema Versicherungen noch Aufklärungsbedarf besteht. Das soll sich zukünftig ändern.
Gerhard Rohn übernahm den Part den Teilnehmenden die Unterschiede zwischen der „grünen“ Satzung und der neuen Mustervereinsatzung (orange) näher zu bringen und die Vorteile, vor allem im Hinblick auf noch mehr Rechtssicherheit für die Vorstände, darzulegen (vgl. Synopse). Er gab auch noch einmal den Hinweis, dass durch eine eigene Gartenordnung Regelungen anders behandelt werden können, als sie in der Mustervereinssatzung stehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt auf der Tagesordnung war die Weiterverpachtung. Hier wies Michael Ludwig darauf hin, dass die Vorstände ausscheidende Pächter dazu anhalten sollen, die Parzelle nicht auf Onlineverkaufsplattformen zu inserieren, sodass es zu einem Kaufvertrag zwischen dem ausscheidenden Pächter und dem neuen Erwerben kommt. Rechtlich besteht somit zwar ein Kaufvertrag für die Parzelle, dennoch ist der neue Erwerber kein Vereinsmitglied, was Voraussetzung für den Kauf einer Kleingartenparzelle ist. Nur der Vorstand entscheidet wem die Parzelle des ausscheidenden Pächters zukünftig zugewiesen und somit auch, wer Vereinsmitglied wird.
Michael Ludwig appellierte an die Vorstände, die Vereinsmitglieder hinsichtlich der Versicherungssummen, der Mustervereinssatzung und der Online-Kaufverträge in den anstehenden Mitgliederversammlungen Anfang 2026 hinreichend zu informieren. Es liegt nun an den Vorständen, die neu gewonnen Informationen an die Vereinsmitglieder weiterzugeben.