Anlagenbewertung Rote Azalee

Richtlinien für die Anlagenbewertung um die „Rote Azalee“
In seinem Urteil vom 17.06.2004 (Az.: III ZR 281/03) hat der Bundesgerichtshof (BHG) erstmals über den Inhalt der kleingärtnerischen Nutzung nach Bundeskleingartengesetz (BKleingG) entschieden. Positiv ist, dass erstmals ein höchstrichterliches Urteil zur kleingärtnerischen Nutzung existiert und in einigen der vor den Gerichten aufgeführten Auslegungsmöglichkeiten mit dieser BGH-Entscheidung der Boden entzogen wird. Die kleingärtnerische Nutzung der Anlage ist gegeben, wenn mindestens 51% Gartenparzellen nach dem BKleingG kleingärtnerisch genutzt werden.
Die von vielen Kleingärtnervereinen verwandte Faustregel, wonach mindestens ein Drittel der Gartenfläche dem Anbau von Obst und Gemüse, höchstens ein Drittel Ziergarten (Rasen und reine Zierpflanzen) sowie höchstens ein Drittel der Erholungsnutzung (Lauben, Plätze, Wege usw.) genutzt werden muss, wird den Anforderungen des §1 Abs. 1. Ziffer 1 BKleingG gerecht.

Durchführung der Anlagenbewertung:
Die bewährte Praxis der Anlagenbegehungen durch Mitglieder des Gartenfachausschusses wird beibehalten, ergänzend können Fachberater aus den Kleingärtnervereinen berufen werden. Es ist aber auszuschließen, dass eine Bewertung durch ein Fachausschussmitglied oder eines anderen Fachberaters in der Kleingartenanlage durchführt wird, wo er selbst einen Kleingarten bewirtschaftet oder Vereinsmitglied ist. Dem wird dadurch stattgegeben, dass grundsätzlich Fachausschussmitglieder aus Unna die Anlagen in Hamm und Mitglieder aus Hamm die Anlagen in Unna bewerten.
Es müssen mindestens 5 Fachberater die Anlagenbewertung durchzuführen!

Ziel der Anlagenbewertung:
Durch die Gestaltung der Kleingartenanlagen muss für die Öffentlichkeit erkennbar sein, dass der Aufbau der Gärten und Gestaltungsräume harmonisch und klar sichtbar sein muss!
Bei der Anlagenbewertung sollte es selbstverständlich sein, dass Mitglieder des jeweiligen Vereinsvorstandes die Bewerter begleiten und zu Fragen in Ihrer Anlage anwesend sind.